Energieausweis nicht Wohngebäude

ENERGIEBERATUNG FÜR NICHTWOHNGEBÄUDE

Um den Bürgern ein Vorbild zu sein, müssen seit 1. Juli 2009 auch alle öffentlichen Gebäude mit einer Fläche von über 1000m² einen Energieausweis aushängen. Denselben benötigen sie natürlich auch bei Weitervermietung oder Verkauf.

Wir verfügen seit 2008 über die Zusatzberechtigung, Energieausweise für Nichtwohngebäude nach den komplexen Berechnungsverfahren der DIN 18599 auszustellen und beraten sie gerne über Formalitäten und Maßnahmen.

Wir führen auch freie Energieberatung für Nichtwohngebäude durch. Wir können Ihnen damit zur Seite stehen, wenn es darum geht, die Energiekosten Ihrer Liegenschaften nachhaltig zu senken, seien es öffentliche Bauwerke oder Gewerbeimmobilien aller Art.