ENERGIESPARBERATUNG VOR ORT (bis 28. Februar 2015)
Wir führen vom Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAfA) geförderte Vor-Ort-Energiesparberatungen durch. Die Kosten dafür richten sich nach Größe und Beschaffenheit des Objekts. Den Förderantrag erstellen wir online. Der Fördersatz z.B. für ein Einfamilienhaus liegt bei
Voraussetzung ist, dass bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstellt worden ist und der umbaute Raum des Gebäudes späterer Baugenehmigungen durch Anbau oder Aufstockung nicht zu mehr als 50 % verändert wurde. Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50 % der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden.
Ziel der Vor-Ort-Energiesparberatung ist es, detaillierte Aussagen über Energieeinsparung und damit der Wirtschaftlichkeit von mehreren Sanierungsvarianten miteinander zu vergleichen. Die Aussagen beinhalten neben genau bezifferten Werten für die Energieeinsparung einen groben Kostenrahmen und auf Grund dessen die jeweiligen Amortisationszeiten.
Auch Aussagen über den verminderten Ausstoß der Treibhausgase CO2, Methan, Stickoxide etc. sind darin enthalten.
ENERGIESPARBERATUNG VOR ORT (ab 1. März 2015)
Der Fördersatz z.B. für ein Einfamilienhaus liegt bei 800,00 Euro, ab 3 Wohneinheiten beträgt der Fördersatz 1.100,00 Euro. Damit wird dem recht hohen Zeitaufwand für die Besichtigung des Gebäudes und der Erstellung des Beratungsberichts Rechnung getragen und somit die Attraktivität für den Beratungsempfänger und den Berater gesteigert.
Voraussetzung ist, dass bis zum 31.1.2002 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstellt worden ist und der umbaute Raum des Gebäudes späterer Baugenehmigungen durch Anbau oder Aufstockung nicht zu mehr als 50 % verändert wurde. Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50 % der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden.
Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts: Er kann wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für
eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan)
VERGLEICH BEIDER VERFAHREN | bis 28. Februar 2015 | ab 1. März 2015 |
Förderung BAFA (1-2 WE) |
Euro 400,00 (max. 50 % der Beratungskosten) |
Euro 800,00 (max. 60 % der Beratungskosten) |
Gesamtpreis (1-2 WE, inkl. MWSt.) | Euro 800,00 | Euro 1.333,33 |
Anteil Beratungsempfänger | Euro 400,00 | Euro 533,33 |
Förderung BAFA (ab 3 WE) |
Euro 500,00 (max. 50 % der Beratungskosten) |
Euro 1.100,00 (max. 60 % der Beratungskosten) |
Gesamtpreis (3 WE, inkl. MWSt.) | Euro 1.000,00 | Euro 1.833,33 |
Anteil Beratungsempfänger | Euro 500,00 | Euro 733,33 |
Dem Berater steht frei, bei kleinen, einfach zu erfassenden und berechnenden Objekten, einen der Situation angemessenen Rabatt zu gewähren.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten die Berater eine einmalige Zuwendung in Höhe von höchstens 500,00 Euro pro Beratung für eine zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts im Rahmen von Eigentümerversammlungen oder Sitzungen des Beirats (ab 1. März 2015).