
GEMEINDE WACKERSBERG
BEBAUUNGSPLAN „AM HOHENECK NORDOST“
Rechtskräftig seit: Juli 2012
- Belassen des Bereichs um das geplante Heizwerk als öffentliche Grünfläche mit der Nutzung als Bolzplatz für einen Teil des Geländes.
- Höhenentwicklung und Maß der Nutzung des Allgemeinen Wohngebiets als Abstufung hinsichtlich des Plangebiets „Am Hoheneck“
- Teilweise Nutzung des Grünbereichs mit seiner imissionsschutztechnisch günstigen Lage unterhalb des Isarhochufers als Bolzplatz
- Sicherung der Neubauten gegen Hochwasser durch eine entsprechende Höhenlage und weiteren Festsetzungen und Hinweisen im Bebauungsplan.
- Neuordnung der Nutzungsintensität des Allgemeinen Wohngebiets in Anpassung an die benachbarte Baufläche
- Ein Beitrag zum Umweltschutz durch das Belassen der öffentlichen Grünfläche sowie die Nutzung als Biomasse-Heizwerk - deutliche Reduzierung des CO2-Ausstoßes gegenüber einer Beheizung des Gebiets „Am Hoheneck“ mit fossilen Energieträgern, auch gegenüber Wärmepumpen.
- Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 13a BauGB