
GEMEINDE REICHERSBEUERN
BEBAUUNGSPLAN KIESWERK ETZ
Rechtskräftig seit: November 2004
- Für das „Sondergebiet Kies- und Betonwerk“ ist unter möglichst geringen Eingriffen in die Natur eine möglichst gute Ausnutzug des Grundstücks erreicht worden.
- Es ist sichergestellt, dass die zulässigen Werte der Lärmemissionen eingehalten werden.
- Es ist der §1a des BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) bei der Planung zu berücksichtigt, entsprechende Ausgleichsmaßnahmen sind getroffen.
- Ansonsten werden im Plan großzügig bemessene Bauräume geschaffen, sowie eine maximale Höhe für die einzelnen Gebäude festgesetzt.
- Planungs- und Nutzungssicherheit für den Bauwerber, die Anlieger sowie die Gemeinde.
- Beitrag zum Umweltschutz durch die Ausgleichsmaßnahmen