
GEMEINDE REICHERSBEUERN
BEBAUUNGSPLAN ERDENWERK BAUSCHUTTRECYCLING BIOGASANLAGE UND BIOMASSELAGER
Rechtskräftig seit: Mai 2009
- Für das Sondergebiet ist unter möglichst geringen Eingriffen in die Natur eine angemessene Ausnutzung des Grundstücks erreicht worden.
- Es ist sichergestellt, dass die zulässigen Werte der Lärmemissionen eingehalten werden.
- Es ist der §1a des BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) bei der Planung berücksichtigt, entsprechende Ausgleichsmaßnahmen sind getroffen
- Ansonsten wurden im Plan großzügig bemessene Bauräume geschaffen, sowie eine maximale Höhe für die einzelnen Gebäude festgesetzt
- Nutzungssicherheit in erster Linie für die zu errichtende Biogasanlage